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VGH B-W: Pension in reinem Wohngebiet unzulässig
In einem reinen Wohngebiet ist eine Pension mit 17 Betten grundsätzlich unzulässig. Eigentümer von Nachbargrundstücken im reinen Wohngebiet können daher verlangen, dass die zuständige Baurechtsbehörde entscheidet, ob und inwieweit dagegen eingeschritten wird. Das entschied der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH B-W) mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 11.5.2015 (VGH B-W, Beschl. v. 11.5.2015 – 3 S 2420/14). Damit blieben Anträge der Betreiber einer Pension in der Gemeinde Brühl im Rhein-Neckar-Kreis (Beigeladene) erfolglos, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zuzulassen, das der Klage einer benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft (Klägerin) gegen das Landratsamt Rhein-Necker-Kreis (Beklagter) stattgegeben hatte. Der Beschluss ist unanfechtbar.
(Quelle Pressemitteilung des VGH B-W vom 13.8.2015)