ZfIR 2015, A 10

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Bund: Ferienwohnungen in Baugebieten

Die Bundesregierung tendiert zu der Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden können. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 1962 oder danach beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig sein sollen, schreibt sie in einer Antwort (18/5076) auf eine Kleine Anfrage (18/4986) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege. Sie bedaure, dass im Hinblick auf eine abweichende Rechtsprechung der OVG Greifswald und Lüneburg keine revisionsgerichtliche Klärung durch das BVerwG herbeigeführt worden sei.
Aus diesem Grund prüfe sie derzeit eine Änderung der BauNVO im Zusammenhang mit der anstehenden Städtebaurechtsnovelle zur Umsetzung der geänderten Umweltverträglichkeitsprüfung.
(Quelle: hib 305/2015 vom 15.6.2015)

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