ZfIR 2015, 677

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 46 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 167145. Auslegung der „demnächst“ zu erfolgenden Klagezustellung zur Einhaltung der einmonatigen Frist bei Erhebung einer BeschlussanfechtungsklageWEG§ 46ZPO§ 167BGH, Urt. v. 10.07.2015 – V ZR 2/14 (LG Berlin)BGHUrt.10.7.2015V ZR 2/14LG Berlin

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Merkmal „demnächst“ des § 167 ZPO ist nur erfüllt, wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten.

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