ZfIR 2015, 676

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; LNRG RP § 37 Abs. 1143. „Übertreten“ von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück auch bei einsickerndem – unterirdischem Zufluss von – WasserBGB§ 1004LNRG RP§ 37BGH, Urt. v. 12.06.2015 – V ZR 168/14 (OLG Zweibrücken)BGHUrt.12.6.2015V ZR 168/14OLG Zweibrücken

Leitsatz des Gerichts:

Ein „Übertritt“ von Niederschlagswasser i. S. d. § 37 Abs. 1 LNRG RheinlandPfalz setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück (unterirdisch) vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.

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