ZfIR 2015, 672

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungSteuerrechtGrEStG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BewG § 92 Abs. 2Festsetzung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks durch Abzug des kapitalisierten Erbbauzinsanspruchs vom KaufpreisGrEStG§ 2BewG§ 92BFH, Urt. v. 06.05.2015 – II R 8/14 (FG Cottbus) +BFHUrt.6.5.2015II R 8/14FG Cottbus

Leitsatz des Gerichts:

Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks durch den Erbbauberechtigten oder einen Dritten unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der Grunderwerbsteuer. Der Kaufpreis ist nicht nach der sog. Boruttau'schen Formel aufzuteilen (Änderung der Rechtsprechung).

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