ZfIR 2014, 665

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 57, 57a; BGB § 566c150. Keine gegenüber Ersteher rechtswirksame einmalige Mietvorauszahlung bei Vereinbarung der Vorauszahlung in mietvertraglichem NachtragAG Charlottenburg, Urt. v. 21.07.2014 – 213 C 62/14 (nicht rechtskräftig)AG CharlottenburgUrt.21.7.2014213 C 62/14nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Bei der Vereinbarung einer Vorauszahlung des Mietzinses als Einmalbetrag gegen die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts (unter Angehörigen) kann die Anwendbarkeit des § 566c BGB ausgeschlossen sein. Dies gilt aber zum Ausschluss der Gefahr von Missbrauch durch gezielte Abreden zwischen Vermieter und Mieter zum Nachteil eines Erstehers nur dann, wenn die Vorauszahlung bereits im ursprünglichen Mietvertrag, nicht aber in dem dem Vertragsschluss nachfolgenden Vereinbarungen getroffen wurde.

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