ZfIR 2014, 665

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142148. Zur Kongruenz einer vom insolventen Bauunternehmer veranlassten Direktzahlung des Bauherrn an den LieferantenBGH, Urt. v. 17.07.2014 – IX ZR 240/13 (OLG Schleswig)BGHUrt.17.7.2014IX ZR 240/13OLG Schleswig

Leitsatz des Gerichts:

Trifft ein zahlungsunfähiger Schuldner mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) und seinem Lieferanten vor der Fälligkeit der nächsten Werklohnrate die Vereinbarung, dass der Kaufpreis für die von dem Lieferanten zu liefernden Bauteile von dem Auftraggeber vor der Lieferung direkt gezahlt werde, kann in der vom Schuldner veranlassten Direktzahlung eine kongruente Deckung liegen und der Schuldner trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit ohne Benachteiligungsvorsatz handeln.

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