ZfIR 2014, 664

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtUStG § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1; FGO § 69 Abs. 3146. Höchstrichterliche Klärung der Frage der Einordnung von Lieferung und Montage betriebsbereiter Photovoltaikanlagen als BauleistungBFH, Beschl. v. 02.07.2014 – XI S 8/14BFHBeschl.2.7.2014XI S 8/14

Leitsatz der Redaktion:

Setzt das Finanzamt gegen eine auf die Lieferung und Montage von betriebsbereiten (sog. schlüsselfertigen) Photovoltaikanlagen spezialisierte GmbH, die die Montage der Anlagen durch ein Subunternehmen ausführen lässt, gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG die Vorauszahlung von Umsatzsteuer bezüglich der Montageleistung fest, ist der Vollzug dieses Umsatzsteuerbescheids nach Anfechtung durch den Steuerpflichtigen (GmbH) auszusetzen; weder der EuGH noch der BFH haben bisher über die Einstufung der Montage von Photovoltaikanlagen als Bauleistung entschieden.

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