ZfIR 2014, 664

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtErbbauRG § 9 Abs. 1; ZPO § 69143. Keine streitgenössische Nebenintervention des (dinglichen) Erbbaurechtserwerbers bei Zahlungsklage des Erbbaurechtsbestellers gegen Erbbauberechtigten aus (schuldrechtlichem) BestellungsvertragBGH, Beschl. v. 05.06.2014 – V ZB 160/13 (OLG Hamm)BGHBeschl.5.6.2014V ZB 160/13OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

Ein Urteil, das dem Erbbaurechtsbesteller einen Anspruch auf Zahlung eines erhöhten Erbbauzinses gegen den Erbbauberechtigten zuspricht, entfaltet keine Rechtskraft gegenüber dem Erwerber des Erbbaurechts, der vor Klageerhebung als dessen Inhaber im Grundbuch eingetragen war; tritt dieser dem Rechtsstreit aufgrund einer Streitverkündung bei, ist er nicht als streitgenössischer Nebenintervenient anzusehen.

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