ZfIR 2014, 664

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 123 Abs. 1141. Beweislastverteilung bei Behauptung der Aufklärung über nicht angezeigte Nutzung von Kellerräumen als Wohnraum nach an den Käufer überreichter WohnflächenberechnungBGH, Urt. v. 27.06.2014 – V ZR 55/13 (OLG Hamm)BGHUrt.27.6.2014V ZR 55/13OLG Hamm

Leitsätze des Gerichts:

1. Die objektive Seite einer arglistigen Täuschung ist gegeben, wenn Kellerräume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt; nichts anderes gilt, wenn die Wohnraumnutzung zwar nicht genehmigungsbedürftig, aber anzeigepflichtig ist, damit die Baubehörde prüfen kann, ob sie ein Genehmigungsverfahren einleitet.

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