ZfIR 2014, 659

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 1124 Abs. 2Kein Rechtsirrtum des Mieters über die (Un-)Wirksamkeit der Vorausverfügung einer Mietzahlung gegenüber dem GläubigerBGB§ 1124BGH, Urt. v. 30.04.2014 – VIII ZR 103/13 (LG Bochum)BGHUrt.30.4.2014VIII ZR 103/13LG Bochum

Leitsatz des Gerichts:

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gem. § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden (bzw. bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.

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