ZfIR 2014, 650

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungSteuerrechtUStG 1999 i.d. F. des StÄndG 2003 § 15 Abs. 4; RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, Art. 19 Abs. 1Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutztem Gebäude nach Gesamtumsatz- (statt Flächen-) -schlüssel bei fehlender Möglichkeit präziserer wirtschaftlicher ZurechnungUStG 1999 i.d. F. des StÄndG 2003§ 15RL 77/388/EWGArt. 17RL 77/388/EWGArt. 19BFH, Urt. v. 07.05.2014 – V R 1/10 (FG Münster) +BFHUrt.7.5.2014V R 1/10FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
2. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen.

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