ZfIR 2013, 663

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG a. F. § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1144. Keine Berechtigung zum Bau einer Glasveranda aufgrund grundsätzlich genehmigenden Eigentümerbeschlusses bei vom Eigentümer veränderten baulichen VoraussetzungenOLG München, Beschl. v. 31.08.2013 – 32 Wx 129/13 (AG München)OLG MünchenBeschl.31.8.201332 Wx 129/13AG München

Leitsatz des Gerichts:

Auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Eigentümergrundsatzbeschlusses, wonach der Bau von Glasveranden auf Terrassen grundsätzlich genehmigt wird, kann ein Eigentümer aus Gründen des Bestandsschutzes oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keine Rechte herleiten, wenn er seine Terrassenfläche ohne Wissen und Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer verändert hat.

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