ZfIR 2012, A 10

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OVG NRW: Begleichung öffentlicher Lasten (Grundsteuerforderung) durch Zwangsverwalter

Das OVG NRW (Urt. v. 9.8.2012 – 14 A 2640/09) hatte sich mit einem außergewöhnlichen Sachverhalt zu befassen: Zwangsverwaltung wurde gegen A im ersten Quartal 2009 (nach dem 15.2.) angeordnet. Kurz nach der Beschlagnahme ging das Eigentum auf B über. Das Finanzamt rechnete dem B gegenüber den Einheitswert auf den 1.1.2008 zurück und verlangte aus der Zwangsverwaltungsmasse die Grundsteuern (immerhin jährlich knapp 38 000 Euro) ab dem 1.1.2008. Das VG Düsseldorf (Urt. v. 12.10.2009 - 5 K 4785/09 (n.v.)) verpflichtete die Zwangsverwaltungsmasse. Der Zwangsverwalter legte Berufung ein. Das Grundstück wurde versteigert und die Gemeinde konnte sich am Erlös befriedigen. Auf die Berufung des Zwangsverwalters wurde das Urteil abgeändert. Die Gemeinde durfte aus der Masse die Grundsteuern für 2008 nicht fordern. Trotz Zahlung und trotz Zuschlag hielt das OVG den Zwangsverwalter für weiterhin legitimiert. Die Revision wurde zugelassen.
Mitgeteilt von Gerhard Schmidberger
Anm. d. Red.:
Die Entscheidung wird demnächst mit Anmerkung in der ZfIR veröffentlicht.

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