ZfIR 2012, 661

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGBO § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 2; KostO § 2 Nr. 1150. Kostentragungspflicht des die Löschung bewilligenden Grundpfandrechtsgläubigers trotz erklärten Ausschlusses der (eigenen) AntragstellungOLG München, Beschl. v. 15.06.2012 – 34 Wx 185/12 Kost (AG Landsberg a. Lech)OLG MünchenBeschl.15.6.201234 Wx 185/12 KostAG Landsberg a. Lech

Leitsatz des Gerichts:

Die formularmäßige Formulierung in der Löschungsbewilligung zu einer Grundschuld, wonach „mit der Erteilung dieser Bewilligung kein Löschungsantrag“ verbunden sei, ist nicht geeignet, die Vermutung des § 15 Abs. 2 GBO zu widerlegen.

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