ZfIR 2012, 660

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 113, 157, § 433 Abs. 2142. Bestimmung des bei Weiterveräußerung eines Grundstücks zu zahlenden Mehrerlöses ausschließlich anhand des Gesamtwerts des erzielten KaufpreisesOLG Karlsruhe, Urt. v. 09.02.2012 – 9 U 144/11 (LG Konstanz)OLG KarlsruheUrt.9.2.20129 U 144/11LG Konstanz

Leitsätze des Gerichts:

1. Vereinbaren die Beteiligten beim Verkauf eines Grundstücks, dass der Käufer bei einem Weiterverkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraum einen Mehrerlös anteilig abzuführen hat, kommt es für die Bestimmung des Mehrerlöses auf den gesamten Wert der Gegenleistungen an, die beim Weiterverkauf vom Zweiterwerber zu erbringen sind.

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