ZfIR 2012, 648

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 83 Nr. 6, § 87 Abs. 1Zuschlagsversagung bei ermessensfehlerhafter Entscheidung über Einstellungsantrag zur Ermöglichung von Zuzahlungsvereinbarung mit dem MeistbietendenZVG§ 83ZVG§ 87BGH, Beschl. v. 31.05.2012 – V ZB 207/11 (LG Bonn)BGHBeschl.31.5.2012V ZB 207/11LG Bonn

Leitsätze des Gerichts:

1. Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags.
2. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine solche Zuzahlung zu verhandeln.

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