ZfIR 2012, 644

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungSteuerrechtEStG § 20 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 1191 Abs. 2; ZVG § 92 Abs. 1Steuerbarkeit und Zurechnung von Zinsen und Nebenleistung aus einer durch Versteigerung realisierten GrundschuldEStG§ 20EStG§ 22EStG§ 23BGB§ 1191ZVG§ 92BFH, Urt. v. 11.04.2012 – VIII R 28/09 (FG Hannover) +BFHUrt.11.4.2012VIII R 28/09FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i.S.v. § 1191 Abs. 2 BGB entfällt.
2. Zinsen aus einer Grundschuld sind steuerlich demjenigen zuzurechnen, der im Zeitpunkt des Zuschlagsbeschlusses aus der Grundschuld berechtigt ist und bei dem deshalb erstmals der Anspruch auf Ersatz des Wertes der Grundschuld aus dem Versteigerungserlös entsteht.

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