ZfIR 2011, 689

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 149150. Verweigerung des Wohn- und Nutzungsrechts des Schuldners im Rahmen der ZwangsverwaltungLG Heilbronn, Beschl. v. 04.02.2011 – 1 T 30/11 (AG Schwäbisch Hall)LG HeilbronnBeschl.4.2.20111 T 30/11AG Schwäbisch Hall

Leitsatz des Einsenders:

Vermietet der Schuldner nach der Beschlagnahme Teile des auch von ihm selbst bewohnten Objekts ohne Unterrichtung des Zwangsverwalters und nimmt die erzielten Mieten selbst ein, ist ihm das Wohnrecht zu entziehen und die Räumung anzuordnen.

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