ZfIR 2011, 688

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 53; BGB § 139, § 2346 Abs. 2, § 2347 Abs. 2 Satz 1, § 2348; BeurkG §§ 8 ff.142. Eintragung eines Widerspruchs gegen Grundbesitzübertragung bei formunwirksamem ErbverzichtsvertragOLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.06.2011 – I-3 Wx 56/11 (AG Langenfeld)OLG DüsseldorfBeschl.21.6.2011I-3 Wx 56/11AG Langenfeld

Leitsätze des Gerichts:

1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrags, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.

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