ZfIR 2011, 661
Nichtamtlicher Leitsatz:
Der Verkäufer kann nicht nach § 324 BGB zurücktreten, wenn der Käufer die Sache vor Besitzübergabe unberechtigt verändert, der Verkäufer die Sache aber ebenfalls nicht verändern darf und von dem Käufer Ersatz etwaigen Nutzungsausfalls erhält.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.