ZfIR 2010, 657

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtWEG § 16 Abs. 2; InsO §§ 80, 108; BGB § 566 analog149. Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Zahlung von Hausgeldern auch nach Freigabe des Wohnungseigentums des insolventen SchuldnersAG Mannheim, Urt. v. 04.06.2010 – 4 C 25/10 WEGAG MannheimUrt.4.6.20104 C 25/10 WEG

Leitsätze des Gerichts:

1. Gibt der Insolvenzverwalter Wohnungseigentum frei, wird die Masse nicht von der Entrichtung der Hausgelder entlastet. Es gilt der Grundsatz fort, wonach Verbindlichkeiten nur mit Zustimmung des Gläubigers „freigegeben“ werden können.

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