ZfIR 2010, 647

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungSteuerrechtAO § 174 Abs. 3, § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3Voraussetzungen der Änderung eines gegenüber KG bestandskräftigen Steuerbescheids nach Einbringung von Grundstücken deren Betriebsvermögens in eine vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbRAO§ 174AO§ 176BFH, Urt. v. 14.01.2010 – IV R 33/07 (FG Münster) +BFHUrt.14.1.2010IV R 33/07FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Unter einem „bestimmten Sachverhalt“ i.S.v. § 174 Abs. 3 Satz 1 AO ist der einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft; darunter fällt nicht nur die einzelne steuererhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex.
2. Ging das FA anlässlich der Beendigung der betrieblichen Nutzung eines vom Kommanditisten einer KG überlassenen Grundstücks und dessen Übertragung auf eine GmbH & Co. GbR – nach späterer Erkenntnis rechtsirrig – davon aus, dass die Besteuerung stiller Reserven zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könne, so scheidet die Änderung eines gegenüber der KG ergangenen bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 3 AO aus. Die Umstände, die zu einer späteren Aufdeckung stiller Reserven hätten führen können, sind unbestimmt und gehören nicht zu dem Sachverhalt, der rechtsirrtümlich nicht als Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten gewürdigt worden ist.
ZfIR 2010, 648

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