ZfIR 2010, 643

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 906 Abs. 2 Satz 2; WEG § 10 Abs. 1, Abs. 6 Satz 3, § 13 Abs. 1Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei beeinträchtigtem SondereigentumBGB§ 906WEG§ 10WEG§ 13BGH, Urt. v. 21.05.2010 – V ZR 10/10 (LG München I) +BGHUrt.21.5.2010V ZR 10/10LG München I

Leitsatz des Gerichts:

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.

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