ZfIR 2010, 627

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 19, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, 29 Abs. 1Für Löschung bedingter Rückauflassungsvormerkungen genügt der Nachweis des Todes der eingetragenen Berechtigten nichtGBO§ 19GBO§ 22GBO§ 23GBO§ 29OLG Köln, Beschl. v. 25.11.2009 – 2 Wx 98/09 (nicht rechtskräftig; AG Düren)OLG KölnBeschl.25.11.20092 Wx 98/09nicht rechtskräftigAG Düren

Leitsatz der Redaktion:

Der Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO kann bei auf den Tod bedingten Rückauflassungsvormerkungen nicht durch Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigen erfolgen.

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