ZfIR 2009, 678

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtKostO §§ 16, 133, 141150. Keine Notargebühr für weitere vollstreckbare Ausfertigung von Grundschuldurkunde bei Verlust der ersten durch falsche AdressierungKG, Beschl. v. 30.06.2009 – 9 W 161/08 (LG Berlin)KGBeschl.30.6.20099 W 161/08LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Zum Gebührenanspruch des Notars für die Zweitausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde nach Verlust der Erstausfertigung auf dem Postweg.

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