ZfIR 2009, 678

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 41 Abs. 5 Satz 1 Var. 2 analog149. Jahresbetrag der Mietminderung als Streitwert bei Feststellung über Berechtigung zur Minderung wegen MängelnKG, Beschl. v. 01.07.2009 – 8 W 59/09 (AG Schöneberg)KGBeschl.1.7.20098 W 59/09AG Schöneberg

Leitsatz:

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 45 Abs. 5 S. 1 Var. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.

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