ZfIR 2009, 677

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 346 Abs. 1144. Rückauflassung bei Grundstückskauf mit vereinbartem Rücktrittsrecht bezüglich baurechtlicher Genehmigung auch bei noch zu klärender Eigentümerstellung des SchuldnersBGH, Urt. v. 05.06.2009 – V ZR 168/08 (LG Halle)BGHUrt.5.6.2009V ZR 168/08LG Halle

Leitsatz des Gericht:

Der Gläubiger aus einem Rückgewährschuldverhältnis kann nach § 346 Abs. 1 BGB von dem als Grundstückseigentümer eingetragenen Schuldner auch dann Rückauflassung verlangen, wenn unklar ist, ob der Schuldner zu Recht oder zu Unrecht eingetragen ist (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 21.10.2005 – V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148).

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