ZfIR 2009, 655

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtBGB § 550Wirksamkeit eines mangels rechtzeitiger Annahme zunächst unwirksamen Mietvertrages durch formgerechte NachtragsvereinbarungBGB§ 550BGH, Urt. v. 29.04.2009 – XII ZR 142/07 (OLG Naumburg)BGHUrt.29.4.2009XII ZR 142/07OLG Naumburg

Leitsatz des Gerichts:

Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande.

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