ZfIR 2008, 641

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Bau- Boden- und Umweltrecht VermG § 3 Abs. 3 Sätze 4 und 5146. Anspruch auf Löschung von an zu restituirendem Grundstück bestellten Grundpfandrecht VermG§ 3 BGH, Urt. v. 22.02.2008 – V ZR 30/07 (KG)BGHUrt.22.2.2008V ZR 30/07KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei den nach Maßgabe von § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanzierten Instandsetzungen und Modernisierungen einerseits und bei außergewöhnlichen Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen andererseits handelt es sich um zwei eigenständige, zu trennende Fallgruppen innerhalb der erlaubten Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 VermG.
2. Die nach § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG erforderliche Rentierlichkeit des Eigenanteils an einer baulichen Maßnahme kann sich auch daraus ergeben, dass die Maßnahme die Möglichkeiten der Vermietung verbessert, insbesondere nicht vermietbare Räume wieder vermietbar gemacht hat.
3. Eine außergewöhnliche Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme liegt auch vor, wenn sie auf die Erneuerung an sich noch funktionstüchtiger Bauteile, Aggregate oder Systeme zielt, deren Zustand von den heute üblichen Standards so weit entfernt ist, dass sich das Gebäude nicht mehr sinnvoll bewirtschaften lässt.
4. Zu den nach oder entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG ersatzfähigen Aufwendungen gehört die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch den Verfügungsberechtigten bei der Durchführung einer außergewöhnlichen Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nur, wenn sie einen Verwaltungsaufwand verursacht, der den Rahmen der allgemeinen Verwaltung von Immobilien deutlich übersteigt.
Fortführung von Senat, Urt. v. 11. 3. 2005 – V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887; BGH, Urt. v. 16. 12. 2005 – V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733 und BGH, Beschl. v. 29. 6. 2007 – V ZR 4/06, ZfIR 2007, 72.

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