ZfIR 2008, 640

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Sachen- und Grundbuchrecht BGB §§ 133, 1018, 1090143. Auslegung von Grundbucherklärungen im Hinblick auf die Abgrenzung eintragungsfähiger Grunddienstbarkeiten von der schuldrechtlich vereinbarten Aufhebung dieser Rechte BGB§ 133 BGB§ 1018 BGB§ 1090 OLG München, Beschl. v. 09.05.2008 – 34 Wx 139/07OLG MünchenBeschl.9.5.200834 Wx 139/07

Leitsatz des Gerichts:

Die Auslegung von Grundbucherklärungen kann ergeben, dass die Beteiligten nur auf die eintragungsfähigen Textteile Bezug nehmen wollten, auch, wenn an gleicher Stelle in der Urkunde schuldrechtliche Vereinbarungen enthalten sind.

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