ZfIR 2008, 627

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Vertragsrecht BGB § 550Wirksame Mietvertragskündigung wegen fehlender Schriftform trotz für diesen Mangel vereinbarter Nachholklausel BGB§ 550 OLG Rostock, Urt. v. 10.07.2008 – 3 U 108/07 (rechtskräftig; LG Stralsund)OLG RostockUrt.10.7.20083 U 108/07rechtskräftigLG Stralsund

Leitsatz der Redaktion:

Eine Klausel in einem langfristigen Mietvertrag, nach der die Parteien verpflichtet sind, an der Heilung später entdeckter Schriftformmängel mitzuwirken, steht einer auf § 550 BGB gestützten vorzeitigen Kündigung nicht entgegen, wenn die Schriftform verfehlt ist.

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