ZfIR 2020, 591

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 ZfIR-Report 

Im Juli anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung

Zulässigkeit der Datenermittlung für die AfA-Bemessungsgrundlage nach § 7h und § 7i EStG im Rahmen einer Außenprüfung

AO §§ 30, § 180 Abs. 2; BGB § 1004; EStG §§ 7h, 7i

Anfechtungsgesetz

Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragung unter Wohnrechtsvorbehalt

AnfG §§ 3, 4, 11; AO § 191 Abs. 1
Liegt eine Gläubigerbenachteiligung und Unentgeltlichkeit bei der Grundstücksübertragung auch bei der Einräumung eines Wohnrechts zu Gunsten des Übertragenden vor – Ist für die Frage der Gläubigerbenachteiligung auf den Verkehrswert des übertragenen Grundstücks abzustellen? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: VII R 20/20
Vorinstanz: FG Leipzig v. 3. 7. 2019 – 5 K 1042/17

Einheitsbewertung

Feststellung des Einheitswerts für Grundvermögen

BewG § 75 Abs. 5 Satz 4, § 79 Abs. 2 Satz 2
Ist für die gewerbliche Mitbenutzung für die Einstufung als Grundstücksart „Einfamilienhaus“ unbeachtlich, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird – Sind Räumlichkeiten, die von einer GmbH im Obergeschoss eines Einfamilienhauses als Büroräume genutzt werden nach dem Mietspiegel für Gewerberaum zu bewerten oder mit der Jahresrohmiete für Nutzung zu Wohnzwecken? – Revision des Steuerpflichtig vom BFH zugelassen
BFH: II R 6/19
Vorinstanz: FG Hannover v. 6. 9. 2018 – 1 K 307/16

Einkommensteuer

Private Grundstücksveräußerungsgeschäfte

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; BauGB § 144 Abs. 2 Nr. 1
Wirkt eine erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist erfolgte Genehmigung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs auf den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zurück? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: IX R 10/20
Vorinstanz: FG München v. 7. 11. 2019 – 10 K 2075/18

Private Grundstücksveräußerungsgeschäfte

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1
Zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird – Ist als Fristbeginn auf den Tag der Selbstbenennung oder auf den Abschluss des Kaufvertrages abzustellen? – Revision des Finanzamts
BFH: IX R 12/20
Vorinstanz: FG Cottbus v. 4. 6. 2020 – 10 K 10154/15

Grundstücksübertragung auf Kinder

EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
1. Zur Frage der wirksamen Übertragung von Mietobjekten von den Eltern auf ihre Kinder einerseits und der daraus erfolgten Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits – 2. Trifft die Darlegungs- und Feststellungslast für den Veranlassungszusammenhang zwischen Werbungskosten und einer Leistung Dritter, die geeignet ist, entstandene Werbungskosten zu ersetzen, den Steuerpflichtigen oder die Finanzverwaltung? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: IX R 11/20
Vorinstanz: FG Münster v. 10. 12. 2019 – 2 K 2497/17 E

Gewerbesteuer

Gewerblicher Grundstückshändler

GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 10a; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
Beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss des Kaufvertrags über den Erwerb des ersten Grundstücks oder bereits mit auf einen Grundstückserwerb gerichteten Vorbereitungshandlungen (wie z. B. Beauftragung eines Maklers, Besichtigungstermine, Vertragsverhandlungen, Beauftragung des Notars zur Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs), die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen? – Revision des Finanzamt vom BFH zugelassen
BFH: IV R 13/20
Vorinstanz: FG Dessau-Roßlau v. 23. 5. 2019 – 1 K 462/15

Grunderwerbsteuer

Übergang von einer Gesamthand

GrEStG § 1 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 3; FGO § 102 Satz 1
1. Ist die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 und 3 GrEStG auf den Erwerb einer Verwertungsbefugnis anwendbar – 2. Hat das Finanzgericht seine Prüfungskompetenz i. S. d. § 102 Satz 1 FGO überschritten? – Revision des Finanzamts vom BFH zugelassen
BFH: II R 22/19
Vorinstanz: FG Leipzig v. 4. 10. 2017 – 6 K 1535/15

Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 6a; UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei Anwendung des § 6a GrEStG – Kommt es für die Bestimmung des herrschenden Unternehmens auf den Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs an – Kann es, auf diesen Stichtag bezogen, nur ein herrschendes Unternehmen geben und kann dies in einer Beteiligungskette nur das Unternehmen sein, das in keinem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 6a Satz 4 GrEStG zu einem anderen Unternehmen steht? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 13/20
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 20. 5. 2020 – 7 K 820/17 GE

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