ZfIR 2020, 591

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 161 Abs. 1139. Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters in laufendem Passivprozess auch nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung ZVG§ 161 BGH, Urt. v. 09.07.2020 – IX ZR 304/19 (OLG Zweibrücken)BGHUrt.9.7.2020IX ZR 304/19OLG Zweibrücken

Leitsatz des Gerichts:

Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt.

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