ZfIR 2020, 590

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 12 Abs. 1, § 12c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, 2; RPflG § 8 Abs. 5; ZVG § 90134. Voraussetzungen der Grundbucheinsicht eines früheren Grundstücks(mit)eigentümers nach Zuschlagserteilung GBO§ 12 GBO§ 12c RPflG§ 8 ZVG§ 90 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.06.2020 – I-3 Wx 99/20 (AG Mönchengladbach)OLG DüsseldorfBeschl.17.6.2020I-3 Wx 99/20AG Mönchengladbach

Leitsätze des Gerichts:

1. Entscheidet – wie hier – der Rechtspfleger sogleich anstelle des zuständigen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über den Antrag auf Erteilung von Abschriften aus den Grundakten, so ist dies ohne Einfluss auf die Wirksamkeit seiner Handlung; das Rechtsmittelverfahren richtet sich dann ebenfalls nach den Vorschriften für ein Geschäft des Rechtspflegers und nicht nach denen für ein Geschäft des Urkundsbeamten.
2. Der im Grundbuch als Miteigentümer Eingetragene, dessen Grundbesitz im Wege der Zwangsversteigerung (§ 90 ZVG) einem Dritten (hier einer britischen Ltd./GmbH) zugeschlagen worden ist, ist – auch unter Berücksichtigung einer von ihm geäußerten Befürchtung, der Zuschlagsbeschluss werde wieder aufgehoben – nicht (mehr) berechtigt, die Übersendung einer Fotokopie eines in den Grundakten befindlichen, nicht erledigten Antrags zu verlangen.
3. Die Feststellung eines aus einem wirtschaftlichen Interesse abgeleiteten berechtigten Interesses des Antragstellers erfordert die Darlegung, welche rechtlichen Schlüsse er aus der Unterlage, in die er Einsicht begehrt bzw. deren Kopie er verlangt, zu ziehen gedenkt (hier: Verdacht, die Finanzverwaltung NRW habe beim Grundbuchamt einen nicht erledigten Antrag in Steuerangelegenheiten der … Ltd. gestellt).

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell