ZfIR 2020, 581

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB §§ 280, 281, 1004 Abs. 1; WEG § 15Kein Schadensersatz statt Beseitigung für einen Wohnungseigentümer bei verbautem Blick durch von weiterem Wohnungseigentümer errichtetem Gebäude BGB§ 280 BGB§ 281 BGB§ 1004 WEG§ 15 LG Hamburg, Urt. v. 30.01.2019 – 318 S 88/17 (nicht rechtskräftig; AG Hamburg-Blankenese)LG HamburgUrt.30.1.2019318 S 88/17nicht rechtskräftigAG Hamburg-Blankenese

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Blick aus der Wohnung eines Wohnungseigentümers wird allein durch die Höhe des Gebäudes eines anderen Wohnungseigentümers beeinträchtigt, so dass es auf ein mögliches Überschreiten der in der Teilungserklärung vereinbarten Geschossanzahl nicht ankommt, wenn das errichtete Gebäude den in der Teilungserklärung vereinbarten Vorgaben zur Gebäudehöhe entspricht.
2. Der eine Sichtbeeinträchtigung geltend machende Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus einem Beseitigungsanspruch.

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