RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
BGH: Birken-Beseitigungsanspruch des Nachbarn?
Der BGH verhandelte am 5. 7. 2019 über ein Verfahren, in dem sich zwei Grundstücksnachbarn darüber streiten, ob der Beklagte verpflichtet ist, die sich auf seinem Grundstück befindlichen drei Birken zu beseitigen (V ZR 218/18).
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter bebauter Grundstücke. Auf dem Grundstück des Beklagten stehen drei ca. 18 m hohe, gesunde Birken. Wegen der von den Birken ausgehenden Immissionen (Pollenflug) verlangt der Kläger mit dem Hauptantrag deren Entfernung und hilfsweise eine monatliche Zahlung von jeweils 230 € in den Monaten Juni bis November eines jeden Jahres.
Das Amtsgericht wies die Klage ab. Auf die Berufung des Klägers verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Beseitigung der Birken. Es sah einen Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB als gegeben. Die durch die Birken verursachten Immissionen stellten eine Eigentumsbeeinträchtigung dar, die nur durch die Entfernung der Bäume wirksam unterbunden werden könne. Die Einwirkungen seien dem Beklagten als Störer zuzurechnen. Den Kläger treffe keine Duldungspflicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB i. V. m. § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB. Verkündungstermin für die BGH-Entscheidung ist der 20. 9. 2019.
(PM BGH Nr. 85/2019 v. 26. 6. 2019 u. Terminhinweis v. 5. 7. 2019)