ZfIR 2019, 581

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGNotKG § 52 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5140. Notarkosten bei Absicherung eines mietvertraglichen Nutzungsrechts durch Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeit GNotKG§ 52 LG Düsseldorf, Beschl. v. 03.06.2019 – 25 T 162/16LG DüsseldorfBeschl.3.6.201925 T 162/16

Leitsatz des Gerichts:

Wird zur grundbuchlichen Absicherung des Nutzungsrechtes aus einem Mietvertrag eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt, ist gem. § 52 Abs. 2 Satz 2 GNotKG der auf die Dauer des Rechts entfallene Wert unter Berücksichtigung der Laufzeit sowie des Mietzinses aus dem Mietvertrag für die Bewertung der Dienstbarkeit zugrunde zu legen. Der Jahreswert wird nur dann gem. § 52 Abs. 5 GNotKG mit 5 % des Werts des betroffenen Gegenstands angenommen, sofern nicht ein anderer Wert festgestellt werden kann.

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