ZfIR 2019, 580

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 8; BGB §§ 313, 543 Abs. 1139. Beschwer und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen erfolgreiche Klage auf Räumung und Herausgabe von Gewerbemieträumen GGArt. 103 ZPO§ 8 BGB§ 313 BGB§ 543 BGH, Beschl. v. 23.01.2019 – XII ZR 95/17 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.23.1.2019XII ZR 95/17OLG Frankfurt/M.

Leitsätze der Redaktion:

1. Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die streitige Zeit i. S. d. § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrags in Anspruch nimmt.
2. Betrifft der vom Gericht übergangene Vortrag einer Partei (hier: bezüglich einer zwischen Vermieter und Mieter getroffenen Vereinbarung) einen entscheidungserheblichen Punkt (hier: Einzäunung des Mietgrundstücks durch den Mieter), verletzt dies den Anspruch auf rechtliches Gehör, da nicht auszuschließen ist, dass das Berufungsgericht bei Vorliegen der behaupteten Vereinbarung hinsichtlich der Geschäftsgrundlage, deren Störung oder der Unzumutbarkeit zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; Gleiches gilt wenn aufgrund des übergangenen ZfIR 2019, 581Vortrags eine Verwirkung (hier: hinsichtlich des Kündigungsrechts des Vermieters) hätte angenommen werden können.

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