ZfIR 2019, 579

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtEGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2; VZOG § 7 Abs. 5134. Kein Grundbuchberichtigungsanspruch einer ihr Eigentum an ehemals in volkseigenem Vermögen stehenden Grundstücken geltend machender Gemeinde EGBGBArt. 237 § 2 VZOG§ 7 BGH, Urt. v. 23.11.2018 – V ZR 331/17 (OLG Jena)BGHUrt.23.11.2018V ZR 331/17OLG Jena

Leitsätze des Gerichts:

1. Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist im Verhältnis von Abwicklungsprätendenten untereinander nicht anwendbar.
ZfIR 2019, 580
2. Abwicklungsprätendenten sind nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen oder des Privatrechts, denen das ehemalige Volkseigentum nach den Vorschriften des Zuordnungsrechts zugeordnet oder zu übertragen ist, sondern auch Kapitalgesellschaften, deren Anteile einer oder mehreren Gebietskörperschaften oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zustehen und denen ein zugeordneter Vermögenswert nach § 7 Abs. 5 VZOG übertragen worden ist.
3. Jedenfalls die an dem einem Bescheid nach § 7 Abs. 5 Satz 1 VZOG vorausgegangenen Zuordnungsverfahren nicht beteiligten Abwicklungsberechtigten können in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 5 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 VZOG auch nach Erlass des Zuordnungsbescheids ihr Eigentum an dem der Kapitalgesellschaft zugeordneten Vermögenswert geltend machen.

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