ZfIR 2018, 575

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 839a139. Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Ersteher wegen falscher Verkehrswertermittlung BGB§ 839a OLG Brandenburg, Urt. v. 07.03.2018 – 7 U 87/16 (rechtskräftig; LG Potsdam)OLG BrandenburgUrt.7.3.20187 U 87/16rechtskräftigLG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. Größte Sorgfalt ist bei der Einholung von geeigneten Vergleichskaufpreisen und der Ermittlung der zugrunde zu legenden relevanten Wohnfläche notwendig, da Marktteilnehmer sich bei der Kaufpreisfindung von Eigentumswohnungen vorrangig am üblichen Marktwert je Quadratmeter Wohnfläche orientieren; eine Abweichung einer vom Sachverständigen angegebenen Wohnfläche auch von weniger als 10 % gegenüber der mit Hilfe eines örtlichen Aufmaßes ermittelten Wohnfläche ist eine nicht vertretbare Größenordnung.
2. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Wohnfläche liegt in der unzuverlässigen Ermittlung der Wohnfläche im Verkehrswertgutachten (zum Zwecke einer Zwangsversteigerung) ein schwerer Verstoß gegen die Anforderungen der erforderlichen Sorgfalt bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Auch ist eine Vorwerfbarkeit in subjektiver Hinsicht gegeben, da dem Sachverständigen die Leichtfertigkeit seiner Ermittlung der Wohnfläche bewusst sein musste; er handelte demnach grob fahrlässig.

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