ZfIR 2018, 574

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 53 Abs. 1 Satz 1; BGB § 891; GBV § 38133. Keine Eintragung eines Amtswiderspruchs bei Doppelbuchung mangels Anwendbarkeit der gesetzlichen Eigentumsvermutung GBO§ 53 BGB§ 891 GBV § 38 OLG Naumburg, Beschl. v. 22.11.2017 – 12 Wx 62/17 (AG Aschersleben)OLG NaumburgBeschl.22.11.201712 Wx 62/17AG Aschersleben

Leitsatz des Gerichts:

Wenn auf mehreren Grundbuchblättern verschiedene Eigentümer desselben Grundstücks eingetragen sind (Doppelbuchung), kann sich ein vermeintlich gutgläubiger Erwerber nicht auf den Inhalt des Grundbuchs berufen, da für die sich widersprechenden Eintragungen die Vermutung des § 891 BGB in gleichem Umfang gilt. Dies hat zur Folge, dass sich die Vermutungen gegenseitig aufheben.

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