ZfIR 2018, 573

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 13, 14, 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1132. Kein Antragsrecht des Gläubigers auf Grundbuchberichtigung bei Umschreibung seines Vollstreckungstitels auf Erben des verstorbenen Grundstückseigentümers GBO§ 13 GBO§ 14 GBO§ 39 GBO§ 40 OLG Naumburg, Beschl. v. 21.02.2018 – 12 Wx 39/17 (AG Bitterfeld-Wolfen)OLG NaumburgBeschl.21.2.201812 Wx 39/17AG Bitterfeld-Wolfen

Leitsatz des Gerichts:

§ 14 GBO verleiht dem Gläubiger des Eigentümers ein eigenes Antragsrecht auf Berichtigung des Grundbuchs unabhängig von der Mitwirkung des Eigentümers, sofern die Zulässigkeit der Eintragung von der vorherigen Berichtigung des Grundbuches abhängt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Gläubiger über einen Titel verfügt, den er auf die Erben des verstorbenen Eigentümers umschreiben lassen kann.

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