ZfIR 2017, A 4

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Aktuell

VG Koblenz: Klage gegen Änderung und Erweiterung eines Sportplatzgeländes abgewiesen

Das VG Koblenz wies die Klage eines Bürgers ab, mit der dieser gegen die Änderung und Erweiterung eines Sportplatzgeländes vorgegangen ist (VG Koblenz, Urt. v. 18. 7. 2017 – 1 K 875/16.KO).
Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Etwa 120 m davon entfernt betreibt der im Verfahren beigeladene Sportverein einen Sportplatz. Im Dezember 2012 stellte der Beigeladene zwei Bauanträge. Diese betrafen zum einen die Änderung der Tennenoberfläche des Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz und zum anderen die Errichtung einer zirka 720 qm großen Kleinfeldspielanlage. Beide Vorhaben wurden von dem beklagten Landkreis genehmigt. Die zuvor eingeholte schalltechnische Bewertung durch ein Ingenieurbüro wurde zum Bestandteil der Genehmigungen gemacht.
Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger Klage vor dem VG. Sein Hausgrundstück befinde sich in einem reinen Wohngebiet. Durch den Betrieb des Sportplatzes komme es auf seinem Grundstück zu unzumutbaren Lärmbelästigungen. Der Beklagte habe die Lärmbeeinträchtigungen durch die Nutzungen auf dem Fußballplatz nicht hinreichend aufgeklärt und in die vorzunehmende Abwägung einbezogen. Der Sache nach handele es sich um den Neubau einer Gesamtanlage im Wege der Salamitaktik. Mit Blick auf die bereits vorhandene Flutlicht- und Lautsprecheranlage hätte eine Gesamtlärmbetrachtung bezüglich der von beiden Anlagenteilen auf das Wohngebiet wirkenden Schallimmissionen vorgenommen werden müssen.
Die Klage blieb erfolglos. Die angefochtenen Baugenehmigungen seien rechtmäßig, so die Koblenzer Richter. Insbesondere verstießen die Baugenehmigungen nicht gegen das in den einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen verankerte Gebot der Rücksichtnahme. Nach den überzeugenden und vom Kläger auch nicht erschütterten Feststellungen des Ingenieurbüros seien die Immissionsrichtwerte außerhalb der Ruhezeiten am Grundstück des Klägers eingehalten. Nur bei einer täglich durchgehenden Nutzung des Kleinspielfeldes von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr komme es innerhalb der Ruhezeiten in reinen Wohngebieten zu einer Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwerts um 1 dB(A). Diese geringfügige Überschreitung sei dem Kläger zumutbar. Hinzu komme, dass der Sportplatz bei Entstehung des Wohngebiets bereits vorhanden gewesen sei.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das OVG Koblenz beantragen.
ZfIR 2017, A 5
(Quelle: Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 27/2017 vom 18. 7. 2017)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell