ZfIR 2017, 587

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtAO § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BewG § 198 Abs. 1138. Keine Änderung bestandskräftigen Bescheids zur Feststellung des Grundbesitzwerts bei Verkauf der Immobilie erst nach der Feststellung AO§ 173 AO§ 175 BewG§ 198 BFH, Urt. v. 17.05.2017 – II R 60/15 (FG Gotha)BFHUrt.17.5.2017II R 60/15FG Gotha

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Änderung eines bestandskräftigen Bescheids zur gesonderten Feststellung des der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legenden Grundbesitzwerts kommt nur dann in Betracht, wenn der Verkauf der Immobilie schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung stattgefunden hat; wird der Kaufvertrag dagegen erst nach der abschließenden Entscheidung über die Feststellung abgeschlossen, liegt ein nachträglich entstandenes Beweismittel vor, das nicht zu einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO führt.
2. Erfolgt der Verkauf der Immobilie erst nach Eintritt der Bestandskraft der Feststellungsbescheide ist dies kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

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