ZfIR 2017, 587

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 894; GBO § 22 Abs. 1; WEG §§ 5, 6 Abs. 1; WGV § 3 Abs. 6137. Verfügung über Sondereigentum ohne gleichzeitige Verfügung über den (bisherigen) Miteigentumsanteil bei Übertragung einzelner Räume durch Wohnungseigentümer untereinander BGB§ 894 GBO§ 22 WEG§ 5 WEG§ 6 WGV§ 3 OLG München, Beschl. v. 06.06.2017 – 34 Wx 440/16 (AG München)OLG MünchenBeschl.6.6.201734 Wx 440/16AG München

Leitsatz des Gerichts:

Zwei Wohnungseigentümer können den Gegenstand ihres jeweiligen Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume ihres Sondereigentums ändern, wenn das übertragene Sondereigentum zugleich mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbers verbunden wird. Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile und einer Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer.

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