ZfIR 2017, 587

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBayAGBGB Art. 47 Abs. 1135. Messung der zulässigen Wuchshöhe der Grenzbepflanzung vom Geländeniveau des betroffenen Nachbargrundstücks bei Hanglage der Grundstücke BayAGBGBArt. 47 BGH, Urt. v. 02.06.2017 – V ZR 230/16 (LG Nürnberg-Fürth)BGHUrt.2.6.2017V ZR 230/16LG Nürnberg-Fürth

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. Der Anspruch auf Rückschnitt gem. Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB entsteht erst, wenn die Pflanze unter Hinzurechnung der Differenz zwischen dem Geländeniveau des tiefer gelegenen Grundstücks, auf dem sie stehen, und dem des höher gelegenen Grundstücks die zulässige Pflanzenwuchshöhe überschritten hat.

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