ZfIR 2016, A 5

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Aktuell

„Vorfälligkeitsentschädigung“ – Gemeinsame Arbeitsgruppe von BMJV und BMF

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF) Dr. Michael Meister haben eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Thema „Vorfälligkeitsentschädigung“ eingesetzt.
Der Erwerb einer Immobilie und ihre Finanzierung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine weit reichende Entscheidung mit langfristigen Bindungen. Wer ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, schuldet oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Damit wird die auch für Verbraucher vorteilhafte Festzinskultur in Deutschland gestützt und es wird eine im Vergleich zu anderen europäischen Staaten günstige Finanzierung ermöglicht. Andererseits sind Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Vorfälligkeitsentschädigungen finanziell oft erheblich belastet.
Die Arbeitsgruppe wird sich mit den gegenwärtigen Regelungen und der Praxis der Vorfälligkeitsentschädigung, ihren Berechnungsmethoden und deren Transparenz befassen. Sie soll sich insbesondere der Frage widmen, ob es weiteren Kodifizierungsbedarf gibt, welcher Berechnungsweg den Schaden des Kreditinstituts widerspiegelt und wie für Verbraucher mehr Transparenz und damit Kontrollierbarkeit und Vorhersehbarkeit der Vorfälligkeitsentschädigung gewährleistet werden kann, so die Ministerien.
Die Arbeitsgruppe wird mit Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft besetzt sein, sowie mit Vertretern der Kreditwirtschaft, der Versicherungswirtschaft und verschiedener Verbraucherschutzorganisationen. Zudem werden Vertreter beider Ministerien, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank an der Arbeitsgruppe teilnehmen.
Die Arbeitsgruppe soll ihre Arbeit im September 2016 aufnehmen.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 21. 7. 2016)

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