RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
BGH: Zum Schadensersatzanspruch für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz
Der BGH verhandelt am 26. 10. 2016 zu der Frage, ob ein Mieter für bei einem Polizeieinsatz entstandene Schäden in der Wohnung dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig ist (Az.: VIII ZR 49/16).
Der Beklagte war Mieter einer im Eigentum der Klägerin stehenden Wohnung, in der im Juni 2013 ein Polizeieinsatz stattfand. Gegen ihn lagen sowohl ein Haftbefehl als auch ein Durchsuchungsbeschluss für die streitgegenständliche Wohnung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.
Bei dem Polizeieinsatz wurde die Eingangstür der Wohnung beschädigt. Für die entstandenen Reparaturkosten von 1.570,92 € verlangt die Klägerin vom Beklagten Schadensersatz. Ihre entsprechende Klage hatte vor dem AG keinen Erfolg und auch das LG hat die – ausschließlich vom Bundesland als Träger der Polizei im Wege der Streithilfe eingelegte – Berufung zurückgewiesen. Selbst wenn der Polizeieinsatz durch den Verdacht der Begehung von Straftaten seitens des Beklagten herausgefordert gewesen sein sollte, habe dies mit dem Mietverhältnis nichts zu tun. Die Beschädigung sei allein durch die Polizei erfolgt und dem Mieter schadensrechtlich nicht zurechenbar.
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen – allein vom Streithelfer eingelegten – Revision verfolgt dieser das Klagebegehren für die Klägerin weiter.
(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 135/2016 vom 4. 8. 2016)