ZfIR 2016, 587

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrecht EStG § 33138. Keine Geltendmachung von Kosten für Bauprozess als außergewöhnliche Belastung EStG§ 33 BFH, Urt. v. 10.03.2016 – VI R 80/14 (FG Hannover)BFHUrt.10.3.2016VI R 80/14FG Hannover

Leitsätze der Redaktion:

1. Ist der Steuerpflichtige auch bei unsicheren Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gezwungen, einen Zivilprozess zu führen, sind die Prozesskosten zwangsläufig i. S. v. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erwachsen und können demnach die Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung ermäßigen.
2. Baumängel sind nicht unüblich und erlauben deshalb grundsätzlich nicht die Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 33 EStG, weshalb Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Baumängeln entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.

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